Leistungen im Detail
Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von AIESEC-STUDENT-INSURANCE detailliert aufgeführt.
Leistungen der Krankenversicherung
Versicherungsschutz – bei medizinischer Notwendigkeit – besteht für:
- stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen;
- ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sowie
Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, bis zu 500 € je Versicherungsfall;
- zahnärztliche Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls der
versicherten Person während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden, bis zu 1.000 € je Versicherungsfall;
- ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 1.500 €;
- stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis
insgesamt 20.000 €;
- Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie aufgrund eines Unfalls oder einer
Krankheit während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden;
- die Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit, sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende
des versicherten Aufenthaltes wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich
ist;
- Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft, sofern diese während des versicherten Aufenthaltes
entstanden ist;
- die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis einschließlich der 12. Schwangerschaftswoche;
- zwei Ultraschalluntersuchungen, es sei denn, dass weitere aufgrund besonderer Umstände medizinisch
notwendig sind;
- Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen;
- die ambulante oder stationäre Entbindung. Mehrkosten für einen Kaiserschnitt sind, sofern er
medizinisch notwendig ist, erstattungsfähig;
- den medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch;
- Geburtshelfer und Hebammen;
- die postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen. Die Leistungen für das Neugeborene sind
auf 50.000 € beschränkt;
- akute und unvorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Mutter und/oder Kind im
Falle einer bereits vor Antritt des versicherten Aufenthaltes bestehenden Schwangerschaft;
- den medizinisch notwendigen Krankentransport im Ausland zum stationären Aufenthalt oder zur
ambulanten Erstversorgung ins Krankenhaus, der durch einen anerkannten Rettungsdienst durchgeführt
wird;
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren
Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sofern der
versicherte Aufenthalt aufgrund einer Erkrankung/Verletzung voraussichtlich endgültig abgebrochen
werden muss. Bei Reisen werden auch die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren
Krankenrücktransport an den Aufenthaltsort im Aufenthaltsland bzw. in das dem Aufenthaltsort im
Aufenthaltsland nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen;
- die Überführung der versicherten Person an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnort oder
wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten;
- Informationen über medizinische Versorgung;
- Arzneimittelversand.
- Dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage, organisiert der Versicherer
auf Wunsch die Hinreise einer der versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes
und von dort die Rückreise zum Wohnort. Der Versicherer übernimmt die Kosten des Beförderungsmittels. Benötigt die versicherte
Person eine Unterkunft am Ort des Krankenhauses bzw. der Bestattung, organisiert der Versicherer diese und übernimmt die Kosten der Unterkunft
bis zu 70 € pro Tag für maximal sieben Tage;
- Transportkosten bei Unterbrechung eines versicherten Aufenthalts auf Grund schwerer Erkrankung oder eines Unfalls von Familienmitgliedern
mit daraus resultierender stationärer Behandlung von mehr als 5 Tagen.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungen
der Haftpflichtversicherung
Im Tarif AIESEC-STUDENT-INSURANCE ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person
integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind
Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.
Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein
anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Au-pairs sind in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen und im Rahmen der spezifischen Au-pair-Tätigkeit
haftpflichtversichert. Dieser Schutz gilt auch für Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen
und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben.
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Versicherungssummen Haftpflichtversicherung
AIESEC-STUDENT-INSURANCE
Versicherungssummen
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungen der
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung von AIESEC-STUDENT-INSURANCE umfasst folgenden Versicherungsschutz:
Versicherungssummen Unfallversicherung
AIESEC-STUDENT-INSURANCE
Versicherungssummen
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungen
der medizinischen und Sicherheits-Assistance (International SOS)
Assistance vor Reiseantritt: medizinische Empfehlungen, Sicherheitshinweise und Reiseunterstützung
Bevor AIESEC-Mitglieder ihre Reise antreten, haben diese rund um die Uhr (24 Stunden täglich) Zugang zu aktuellsten Informationen sowie Tipps von Experten. Außerdem erhalten
AIESEC-Mitglieder Unterstützung durch das internationale medizinische SOS-Team und von Sicherheitsexperten, damit sie bestens für ihre Auslandsreise vorbereitet sind.
Die Assistance für Ärzte und Reisesicherheit beinhaltet:
- erste Kontaktaufnahme über eine von Medizinern und Sicherheitsexperten geführte Hotline, die
entsprechend den individuellen Bedürfnissen einen sofortigen Kontakt des AIESEC-Mitglieds zu professionellen SOS-Mitarbeitern ermöglicht;
- Vorab-Hinweise zu ärztlichen und sicherheitsrelevanten Fragen;
- Hilfe bei individuellen Reiseprojekten: Empfehlungen von Ärzten, benötigte Visa-Informationen, verpflichtende oder empfohlene Impfungen,
Verfügbarkeit von Medikamenten im Reiseland, Maßnahmen zur Sicherheit für (alleine) reisende Frauen, Sicherheit von Lebensmitteln und Wasser etc.
Reise-Assistance: 24-Stunden mehrsprachige Service- und Notfall-Hotline
- International SOS vermittelt einen Ansprechpartner, sollte das AIESEC-Mitglied ein medizinisches oder sicherheitsrelevantes Problem haben.
- Bargeldlose Bezahlung: International SOS stellt eine Zahlungsgarantie für medizinische Kosten bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie bei kostenintensiven ambulanten Behandlungen aus.
- Unter gewissen Umständen, soweit diese gesetzlich genehmigt sind, können verschriebene Medikamente sowie medizinische Ausrüstungen, welche im Land nicht verfügbar sind, über International SOS bezogen werden.
- International SOS organisiert die Rückführung und/oder Evakuierung bei medizinischen Notfällen zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung,
falls notwendig auch mit ärztlicher Begleitung.
- International SOS hat exklusiven Zugriff auf reine Ambulanzflugzeuge und tragbare medizinische Ausrüstung.
- International SOS assistiert und garantiert Zahlungsvorschuss bei stationärer Aufnahme. Außerdem wird der Gesundheitszustand des Patienten überwacht, um eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen.
- International SOS koordiniert Reisearrangements für Familienmitglieder des Patienten.
- International SOS organisiert den Krankentransport zum nächstgelegenen Hospital oder zur nächstgelegenen Klinik.
- International SOS organisiert die Rückführung von sterblichen Überresten.
- International SOS organisiert Einzel- und/oder Massenevakuierungen mithilfe des Einsatzes von International-SOS-Sicherheitskräften sowie medizinischer Spezialisten im Land. Außerdem wird eine lokale Sicherheitsunterstützung aktiviert, um AIESEC-Mitglieder zügig und sicher zu evakuieren. International SOS empfiehlt, berät und koordiniert den Begleit- und Sicherheitsservice während einer
Evakuierung und hält den Kontakt zur Einsatzzentrale.
Automatische Reiseinformation vor Reiseantritt; Reiseführer für medizinische Empfehlungen und Sicherheitsaspekte
AIESEC-Mitglieder haben Zugang zum International-SOS-Kommunikations-Portal. Dort erhalten sie Informationen zu ihrem Reiseland.
International SOS hat ein automatisches Reiseinformationsportal gestaltet, welches zum Beispiel Informationen zu medizinischen Risiken im
Reiseland, benötigten Impfungen sowie Reise- und Kulturinformationen beinhaltet.
E-Learning-Schulung zur Erkennung von Reiserisiken
E-Learning führt das Mitglied in wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsaspekte ein. Die Kurse sind so gestaltet, dass sie die Mitglieder mit nötigem Wissen versorgen,
um die Wahrscheinlichkeit eines Sicherheits- und/oder Gesundheitsproblems während des Auslandaufenthaltes zu minimieren.
Assistance-App
AIESEC-Mitglieder können sich eine kostenlose Smartphone-Assistance-App installieren. Mithilfe dieser App kann das nächstgelegene Assistance-Zentrum
angewählt werden und jederzeit nach neuesten medizinischen Empfehlungen sowie Sicherheitshinweisen für den aktuellen Aufenthaltsort gesucht werden. Außerdem gibt es
die Möglichkeit, sich Warnhinweise für andere Orte anzeigen zu lassen. Durch den mobilen Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Gesundheitsempfehlungen können die informierten Mitglieder durchdachte Entscheidungen
zu gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Fragen, die das Wohlbefinden beeinträchtigen könnten, treffen.
Direkte Bezahlung an Krankenhäuser und medizinische Dienstleister
International SOS streckt Mittel für medizinische Kosten und Honorare sowie für alle weiteren Kosten vor, die im Zusammenhang mit stationären Aufenthalten und
kostenintensiven ambulanten Behandlungen anfallen, insofern die Behandlungen durch die Versicherungspolice gedeckt sind.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungen
der Reisegepäckversicherung
Das gesamte Reisegepäck der versicherten Person sowie deren Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder
Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks
bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter,
Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder
höherer Gewalt.
Mitversichert sind Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie
Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen, jeweils mit Zubehör. Hierfür ist die Ersatzpflicht je
Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme von 2.000 €.
Der Selbstbehalt bei Reisegepäckschäden pro Schadensfall beträgt 50 €.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.