CHANGE LANGUAGE
  • Deutsch / Deutschland
    • Sprache:
      AIESEC-Mitgliedsland:

AIESEC-STUDENT-INSURANCE wird nicht mehr angeboten. Selbstverständlich besteht für alle bereits abgeschlossenen Verträge weiterhin Versicherungsschutz.

Damit Sie bestens abgesichert Ihren Auslandsaufenthalt antreten können, empfehlen wir Ihnen PROTRIP-WORLD, die Versicherung für weltweite Reisen und längere Auslandsaufenthalte.

Fragen & Antworten

Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer Versicherung über AIESEC-STUDENT-INSURANCE gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zum AIESEC-STUDENT-INSURANCE-Rundumschutz zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

  • Allgemeine Fragen

    Hier finden Sie allgemeine Fragen zu AIESEC-STUDENT-INSURANCE.

    • Wofür steht LAC?

      LAC steht für Living Abroad Community e. V. und verfolgt den Zweck, Personen, die sich vorübergehend, kurzfristig oder für längere Zeit, aus privaten oder beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, zu beraten. Der Vereinszweck soll insbesondere durch folgende Mittel erreicht werden:

      - Beratung und Betreuung der zuvor genannten Personen in den privaten und familiären Lebensbereich betreffenden wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Fragen, die sich aufgrund des Aufenthaltes im Ausland ergeben.

      - Verhandlungen mit Behörden, Verbänden, Versorgungseinrichtungen und allen sonstigen öffentlichen oder privaten Körperschaften und Institutionen über die besonderen Probleme, Anliegen und Wünsche der zuvor genannten Personen, die sich aufgrund des Aufenthaltes im Ausland ergeben, mit dem Ziel einer Situationsverbesserung für diese Personen.

      - Abschluss von Vereinbarungen über eine vergünstigte Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die zuvor genannten Personen.

      Weitere Informationen unter www.living-abroad-community.org.

    • Welche Länder gehören zum Geltungsbereich erweiterte EU?

      Zu Europa im Sinne dieser Versicherung gehören alle EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
      Folgende 28 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern (Republik Zypern). (Stand August 2014)

    • Kann jeder AIESEC-STUDENT-INSURANCE abschließen?

      Nicht jeder kann AIESEC-STUDENT-INSURANCE abschließen. Um sich über AIESEC-STUDENT-INSURANCE versichern zu können, muss der Hauptzweck Ihres Auslandsaufenthaltes die Weiterbildung im Ausland sein. Das trifft zu bei:

      - Programmteilnehmern der Studentenorganisation AIESEC, deren Auslandspraktikum oder Freiwilligendienst von einem AIESEC Lokalkommitee begleitet wird, oder

      - AIESEC-Mitgliedern, die einen von AIESEC unabhängigen Auslandsaufenthalt mit Weiterbildungshintergrund planen.

      Ist der Hauptzweck Ihres Aufenthaltes im Ausland die Weiterbildung, sind auch alle Zeiträume ohne Weiterbildung im Ausland innerhalb des angemeldeten Zeitraums versichert.

      Weitere Voraussetzungen sind:

      1) Sie sind bei Vertragsabschluss nicht älter als 39 Jahre.

      2) Sie gehören zum oben genannten Kreis der versicherbaren Personen.

      3) Ihr Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als 24 Monate.

      4) Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. bis zu einem Monat nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes.

    • Kann ich die Versicherung kündigen?

      Kommen Sie früher als erwartet zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin noch nicht ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ich kann/möchte meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?

      Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    • Ich habe Flüge und Unterkünfte in meinem Reiseland gebucht, die ich nicht stornieren kann. Übernimmt meine AIESEC-STUDENT-INSURANCE die Kosten?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin bereits ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?

      Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von AIESEC-STUDENT-INSURANCE nicht haben. Die medizinische Behandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet AIESEC-STUDENT-INSURANCE unbegrenzte Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.

    • Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

      Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.

    • Werden die Kosten eines Corona-Tests von AIESEC-STUDENT-INSURANCE übernommen?

      Die Kosten eines Corona-Tests werden, sofern er vom Arzt angeordnet ist und eine entsprechende Symptomatik besteht, übernommen. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um die Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung, so müssen Sie die Kosten selbst tragen.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?

      Ja, die Auslandskrankenversicherung von AIESEC-STUDENT-INSURANCE schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn Corona jetzt eine Pandemie ist?

      Ja, AIESEC-STUDENT-INSURANCE bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

    • Meine Regierung empfiehlt die Rückreise in mein Heimatland. Werden Reisekosten von der Versicherung übernommen?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.

    • Ich reise vorzeitig aufgrund des Coronavirus in mein Heimatland zurück. Besteht weiterhin Schutz durch AIESEC-STUDENT-INSURANCE?

      Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die AIESEC-STUDENT-INSURANCE-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.

      Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

      Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue AIESEC-STUDENT-INSURANCE ab.

    • Wenn ich mich auf dem Rückweg nach Hause infiziere, sind meine Kosten in meinem Heimatland gedeckt?

      Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von AIESEC-STUDENT-INSURANCE. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

    • Wünschen Sie weitere Informationen zum Coronavirus?

      Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

  • Fragen zur Anmeldung

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.

    • Wie kann ich die Versicherung abschließen?

      Um sich über AIESEC-STUDENT-INSURANCE zu versichern, sind nur zwei Dinge zu tun: Sie füllen das Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.

    • Ich reise in mehrere Länder und diese Länder liegen in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen. Wie versichere ich mich richtig?

      Versichern Sie sich bitte wie folgt:

      Regionen-Wechsel bis 6 Wochen

      Wenn Sie sich bis zu 6 Wochen in einer Region mit anderem Beitrag aufhalten, brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Bis zu 6 Wochen besteht weltweit Versicherungsschutz.

      Beispiel: Sie reisen für 6 Monate nach Panama. Auf dem Rückweg planen Sie einen vierwöchigen Stopover in den USA ein.

      Schließen Sie bitte für die gesamte Reisedauer eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab.

      Regionen-Wechsel über 6 Wochen

      Wenn Sie längere Zeit in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen reisen, versichern Sie bitte jeden Aufenthalt separat. Schließen Sie dazu mehrere Versicherungen über AIESEC-STUDENT-INSURANCE ab. Als Versicherungsbeginn der neuen Versicherung wählen Sie bitte den Tag, an dem Sie in das Land mit anderer Beitragsstufe einreisen. Vermerken Sie bitte beim Abschluss der neuen Versicherung, dass es sich um eine Anschlussversicherung handelt. Wir kündigen dann die Vorversicherung taggenau. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Dauer des Aufenthaltes versichert werden muss und zwischen den einzelnen Versicherungen keine unversicherten Zeiten bestehen dürfen.

      Beispiel: Sie reisen für fünfeinhalb Monate nach Australien und danach für 3 Monate in die USA.

      Schließen Sie bitte für 6 Monate eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab und im direkten Anschluss eine Versicherung für 3 Monate für die Region „Weltweit mit USA und Kanada“. Im Beispielfall erhalten Sie zwei Bestätigungen für zwei Versicherungen. Wir behandeln die beiden Versicherungen aber wie einen Vertrag, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Der Versicherungszeitraum der ersten Versicherung wird von uns manuell angepasst und Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Gutschrift.

    • Darf ich mehrere Versicherungen hintereinander abschließen?

      Grundsätzlich muss die Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Verlängert sich der Auslandsaufenthalt, kann die Versicherung verlängert werden. Ein Neuabschluss ist nur möglich, wenn Sie in eine Region mit anderem Beitrag wechseln. In diesem Fall können Sie für den Aufenthalt in der neuen Region eine neue Versicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass die maximale Versicherungsdauer von 24 Monaten auch in diesem Fall nicht überschritten werden darf.

    • Welche Unterlagen erhalte ich?

      Sie erhalten umgehend nach Anmeldung Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen per E-Mail.

    • Ich habe die Unterlagen per E-Mail nicht erhalten. Woran kann das liegen?

      Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.

    • Sind meine Daten sicher?

      Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz .

  • Fragen zu bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

    • Mein Auslandsaufenthalt verlängert sich, kann ich die Versicherung verlängern?

      Sollte sich Ihr Programm im Ausland verlängern, können Sie die Verlängerung telefonisch beantragen. Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt zwei Jahre.

      T +49 2247 9194 -978
      Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

      Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden .

      Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen.

    • Ich komme früher als erwartet wieder, kann ich die Versicherung kündigen?

      Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.

      Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).

    • Während meines Auslandsaufenthaltes habe ich einen Urlaub geplant, ist das mitversichert?

      Ist der Hauptzweck Ihres Aufenthaltes im Ausland die Weiterbildung, sind auch alle Zeiträume ohne Weiterbildung im Ausland innerhalb des angemeldeten Zeitraums versichert.

    • Bin ich bei einem Besuch in Heimatland geschützt?

      Sie planen, Ihren Auslandsaufenthalt für einige Tage zu unterbrechen um nach Hause zu reisen? Kein Problem. Bei Unterbrechung der Reise ist ein Heimataufenthalt von bis zu 6 Wochen mitversichert. Auch mehrere Heimataufenthalte sind möglich, wenn die Gesamtdauer 6 Wochen nicht übersteigt.

    • Ich reise in ein anderes Land als bei Vertragsschluss angegeben. Muss ich das der Versicherung mitteilen?

      Eine Änderung des Reiselandes brauchen Sie uns nicht mitzuteilen, wenn für beide Länder der gleiche Versicherungsbeitrag gilt. Reisen Sie in ein Land mit anderem Versicherungsbeitrag, müssen Sie uns dies mitteilen, wenn die Reise länger als 6 Wochen dauert. Lesen Sie hierzu bitte auch die FAQ „Ich reise in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen. Wie versichere ich mich richtig?“ unter „Fragen zur Anmeldung“.

    • Wie kann ich eine Veränderung einfach und schnell mitteilen?

      Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen eine Vertragsverlängerung beantragen, die Versicherung vorzeitig beenden oder Ihre Bank- und Adressangaben ändern.

      Bitte wechseln Sie zu unserem Secure Server,
      um Ihre Änderung online abzuschicken.

  • Fragen zu Zahlungen

    Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

    • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei AIESEC-STUDENT-INSURANCE?

      Bei AIESEC-STUDENT-INSURANCE stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

      a) Kreditkarte: Maestro, Mastercard, Visa, JCB, Diners, Discover oder American Express;

      b) SEPA-Lastschriftverfahren;

      c) Online-Bezahlsystem: eps, SOFORT Überweisung, iDEAL oder PayPal.

      Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

      Bei Ländern aus dem Euroraum:
      Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die Versicherung auch monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu Beginn des Folgemonats.

    • Was ist das 3-D-Secure-Verfahren?

      Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.

      Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.

      Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.

    • Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

      Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.

    • Gibt es Erstattungen von zuviel gezahlten Beiträgen?

      Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen.

  • Fragen zu Schäden und Erstattungen

    Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.

    • Was ist bei einem Arztbesuch weltweit zu beachten?

      Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie unter Leistungen. Weisen Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer Versicherung hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
      Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.
      Bitte reichen Sie die Rechnung im Original und unter Angabe der Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Danach erfolgt die Erstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
      Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?

      Handelt es sich um einen Notfall, so kontaktieren Sie bitte die
      24-Stunden-Notfall-Rufnummer:
      +44 20 8762 8008.

    • Wie kann ich Rechnungen einreichen?

      Bitte senden Sie Rechnungen immer im Original per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht. Kopien per Fax oder E-Mail können wir nicht entgegennehmen.

    • Ist meine Rechnung bei Ihnen angekommen?

      Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.

    • Werden die Kosten für alle Medikamente erstattet?

      Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Originalrezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
      Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht erstattungsfähig.
      Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.

    • Was ist bei einer Krankenhausbehandlung zu beachten?

      Wählen Sie die 24-Stunden-Notfall-Rufnummer, wenn Sie beabsichtigen, ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Mitarbeiter am Telefon nennen Ihnen passende Kliniken in Ihrer Umgebung und erklären Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollten.

      24-Stunden-Notfall-Rufnummer weltweit:
      +44 20 8762 8008.

      Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung, empfehlen wir, den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
      Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
    • Was ist ein Krankenrücktransport und wann habe ich Anspruch auf diesen?

      Der Krankenrücktransport ist der medizinisch sinnvolle und vertretbare Transport der versicherten Person an den Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus, wenn aufgrund von Krankheit oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung nicht oder nur ungenügend im Reiseland durchgeführt werden kann.

      Bei einem Krankenrücktransport ist die versicherte Person entweder auf eine medizinische Begleitung oder eine medizinische Sondereinrichtung, wie z. B. einen Extrasitz im Flugzeug oder Intensivtransport per Ambulanzflug, angewiesen.

      Geschultes medizinisches Personal entscheidet und plant im Notfall den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport anhand der jeweiligen Bedürfnisse des Patienten.

      Liegt eine Notsituation vor, die einen Rücktransport gegebenenfalls erforderlich macht, wenden Sie sich bitte an den Assisteur.
Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-978

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr