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      AIESEC-Mitgliedsland:

AIESEC-STUDENT-INSURANCE wird nicht mehr angeboten. Selbstverständlich besteht für alle bereits abgeschlossenen Verträge weiterhin Versicherungsschutz.

Damit Sie bestens abgesichert Ihren Auslandsaufenthalt antreten können, empfehlen wir Ihnen PROTRIP-WORLD, die Versicherung für weltweite Reisen und längere Auslandsaufenthalte.

Versicherung leicht gemacht

AIESEC-STUDENT-INSURANCE ist eine Gruppenvertragslösung aus rechtlich unabhängigen Versicherungsverträgen, über die sich Mitglieder der LAC (Living Abroad Community e. V.) sowie Teilnehmer von angeschlossenen Partnerfirmen und Organisationen für Auslandsaufenthalte versichern können.

Voraussetzungen für die Versicherung mit AIESEC-STUDENT-INSURANCE

Sie können sich über AIESEC-STUDENT-INSURANCE unter folgenden Voraussetzungen versichern:

  • Sie sind bei Vertragsabschluss nicht älter als 39 Jahre.
  • Sie gehören zum unten genannten Kreis der versicherbaren Personen.
  • Ihr Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als 24 Monate.
  • Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. bis zu einem Monat nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes.

Versicherbarer Personenkreis

Um sich über AIESEC-STUDENT-INSURANCE versichern zu können, muss der Hauptzweck Ihres Auslandsaufenthaltes die Weiterbildung im Ausland sein. Das trifft zu bei:

  • Programmteilnehmern der Studentenorganisation AIESEC, deren Auslandspraktikum oder Freiwilligendienst von einem AIESEC Lokalkommitee begleitet wird, oder
  • AIESEC-Mitgliedern, die einen von AIESEC unabhängigen Auslandsaufenthalt mit Weiterbildungshintergrund planen.
  • Ist der Hauptzweck Ihres Auslandsaufenthaltes die Weiterbildung, sind auch alle Zeiträume ohne Weiterbildung im Ausland innerhalb des angemeldeten Zeitraums versichert.

    So kommen Sie zu Ihrer Versicherung über AIESEC-STUDENT-INSURANCE

    Schnell und direkt über's Internet

    Hier können Sie AIESEC-STUDENT-INSURANCE einfach und erhalten sofort Ihre Versicherungsbestätigung.

    Ab wann gilt die Versicherung?

    Die Versicherung gilt für den in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum.
    Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz mit Verlassen des Heimatlandes. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
    Erfolgen Anmeldung und Zahlung bis zu einem Monat nach Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz am Tag, an dem uns Anmeldung und Beitragszahlung zugehen. Für Versicherungsfälle, die vor Anmeldung und Beitragszahlung eingetreten sind, wird nicht geleistet.

    Wann endet die Versicherung?

    Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist.

    Wünschen Sie Beratung?
    Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

    T +49 2247 9194-978

    Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr